Die Gemeinde…

fördert den Neubau von zusätzlich errichteten KFZ-Stellplätzen auf privaten Grundstücken, die über die gesetzlich vorgeschriebene Stellplatzanzahl für die vorhandene und genehmigte Bebauung hinausgehen (keine gewerblichen Stellplätze). Gefördert werden soll, der Neubau von Stellplätzen (max. 3 Stellplätze pro Grundstück und max. 1 Stellplatz pro Wohneinheit) auf privaten Grundstücken.

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